ArbG Düsseldorf, vom 01.07.1980 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 5371/79
LAG Düsseldorf, vom 01.12.1980 - Vorinstanzaktenzeichen 26 (1) (20) (12) Sa 1030/ 80
Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf Betriebsrente
BAG, Urteil vom 19.07.1983 - Aktenzeichen 3 AZR 88/81
DRsp Nr. 2006/12032
Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf Betriebsrente
»1. Die Zusage einer Betriebsrente auf der Grundlage eines Gesamtversorgungssystems kann die Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung vorsehen.2. Das gilt auch bei Schwerbehinderten. § 42SchwbG verbietet nicht die Anrechnung von sozialversicherungsrechtlichen Bezügen auf Betriebsrenten.3. Hingegen dürfen Unfallrenten nur insoweit bei der Berechnung betrieblicher Versorgungsleistungen berücksichtigt werden, wie sie dem Ausgleich der unfallbedingten Verdienstminderung dienen (vgl. BAGE 43, 173). Unbillig und daher unwirksam ist eine betriebliche Versorgungsregelung, die sich darauf beschränkt, bei der Anrechnung von Unfallrenten die Höchstgrenze der Gesamtversorgung um 10% der ruhegeldfähigen Bezüge anzuheben.«