I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe.
Die Klägerin hat am 3.7.2006 Klage erhoben, mit der sie sich gegen eine außerordentliche Kündigung wandte. Gleichzeitig hat sie beantragt, ihr Prozesskostenhilfe unter Rechtsanwaltsbeiordnung zu bewilligen. Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hat sie mit Schriftsatz vom 21.8.2006 nachgereicht.
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