LAG Berlin, vom 19.12.1967 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 102/67
Anrechnung der Wehrdienstzeit auf die Betriebszugehörigkeit
BAG, Urteil vom 05.07.1968 - Aktenzeichen 5 AZR 33/68
DRsp Nr. 2005/1873
Anrechnung der Wehrdienstzeit auf die Betriebszugehörigkeit
»Die Anrechnung der Wehrdienstzeit auf die Betriebszugehörigkeit nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 i.V. mit § 3 Abs. 2 Soldaten-Berufsfürsorge-Verordnung ist auch dann geboten, wenn das während der Dauer der Einberufung gemäß der ArbRÄndV ruhende Arbeitsverhältnis nach der Rückkehr des Arbeitnehmers für absehbare Zeit nicht mehr mit dem bisherigen Inhalt fortgesetzt werden kann und aus diesem Grunde schon alsbald nach Wiederaufnahme der arbeitsrechtlichen Beziehungen aufgelöst wird.«