Die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. März 2023 und des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 8. Dezember 2020 sowie Nr. 1 und 2 des Bescheids des Landesamts für Finanzen vom 6. September 2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 5. Mai 2020 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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Der Rechtsstreit betrifft die Anrechnung der von einer Unfallkasse gewährten Mehrleistungen auf die Hinterbliebenenversorgung.
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