LAG Köln - Urteil vom 30.01.2014
13 Sa 744/13
Normen:
HGB § 74c; SGB III a.F. § 148;
Fundstellen:
NZS 2014, 396
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 19.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 7836/12

Anrechnung Arbeitslosengeld auf KarenzentschädigungKarenzentschädigung aus nachvertraglichem WettbewerbsverbotVerhältnis von Arbeitslosengeld und Karenzentschädigung

LAG Köln, Urteil vom 30.01.2014 - Aktenzeichen 13 Sa 744/13

DRsp Nr. 2014/5373

Anrechnung Arbeitslosengeld auf Karenzentschädigung Karenzentschädigung aus nachvertraglichem Wettbewerbsverbot Verhältnis von Arbeitslosengeld und Karenzentschädigung

Zur Anrechnung von Arbeitslosengeld auf Karenzentschädigung (im Anschluss an BAG 14.09.2011 - 10 AZR 198/10 -)

Eine Anrechnung des Arbeitslosengelds auf eine Karenzentschädigung ist in den gesetzlichen Regelung nicht vorgesehen ist.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil desArbeitsgerichts Köln vom 19.07.2013 - 19 Ca 7836/12 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

HGB § 74c; SGB III a.F. § 148;

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Berufung nur noch über die Anrechnung von Arbeitslosengeld auf den Anspruch auf Karenzentschädigung aus einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.

Die Klägerin war für die Beklagte vom 01.02.2010 bis zum 30.06.2012 als "Managerin Sales & Distribution" in K tätig zu einem monatlichen Festgehalt von 3.000 € brutto und seit dem 01.04.2011 - nach Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf 80 % der Vollzeitbeschäftigung - zu 2.400 € brutto. Unter dem 07./08.4.2011 schlossen die Parteien eine Zielvereinbarung für das Jahr 2011, die für eine Zielerreichung von 100 % eine Tantieme von 5.000 € vorsah. Die Klägerin erreichte die ihr vorgegebenen Ziele im Jahr 2011 zu 108,5 %.