Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 03.02.2016 in Sachen
Die Beklagte wird auf den Antrag zu 3) hin verurteilt, an den Kläger 53,23 € brutto zu zahlen.
Die Klageanträge zu 1) und 2) bleiben abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob die Arbeitgeberin im Zeitraum Februar bis September 2015 die Ansprüche des Klägers auf den gesetzlichen Mindestlohn erfüllt und angemessene Nachtzuschläge im Sinne von §
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