LAG Düsseldorf - Urteil vom 16.08.2012
13 Sa 89/12
Normen:
BetrAVG § 16;
Vorinstanzen:
ArbG Mönchengladbach, vom 10.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2257/11

Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2012 - Aktenzeichen 13 Sa 89/12

DRsp Nr. 2012/23451

Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

Einzelfallentscheidung über die Anpassung einer Betriebsrente

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 10.11.2011 - 4 Ca 2257/11 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 16;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Anpassung der Betriebsrente mit Wirkung zum 01.01.2011.