LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 06.03.2012
7 Sa 1948/11
Normen:
BetrAVG § 16 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
ZIP 2012, 2031
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Oder - 4 Ca 210/11 - 15.09.2011,

Anpassung der Betriebsrente eines Bankangestellten in Krisenzeiten; unbegründete Leistungsklage bei fehlender Eigenkapitalrendite bis zum nächsten Anpassungsstichtag

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.03.2012 - Aktenzeichen 7 Sa 1948/11 - Aktenzeichen 7 Sa 2147/11

DRsp Nr. 2012/15834

Anpassung der Betriebsrente eines Bankangestellten in Krisenzeiten; unbegründete Leistungsklage bei fehlender Eigenkapitalrendite bis zum nächsten Anpassungsstichtag

Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Lage eines Bankkonzerns kann die internationale Finanzkrise nicht als einmaliges Ereignis herausgerechnet werden, wenn sie sich bis zum nächsten Stichtag auf das Betriebsergebnis noch auswirkt.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung des Klägers - das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder vom 15.09.2011 - 4 Ca 210/11 - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 16 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Anpassung seiner betrieblichen Altersversorgung nach § 16 BetrAVG zum Stichtag 01.07.2010.