SG Itzehoe, vom 23.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 25 KR 71/10
Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für die Erstattung der Kosten einer Hyperthermie-Therapie durch die gesetzliche Krankenversicherung; Zumutbarkeit von Möglichkeiten der Selbsthilfe; Einsatz des eigenen Vermögens
LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.03.2011 - Aktenzeichen L 5 KR 20/11 B ER
DRsp Nr. 2011/7379
Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für die Erstattung der Kosten einer Hyperthermie-Therapie durch die gesetzliche Krankenversicherung; Zumutbarkeit von Möglichkeiten der Selbsthilfe; Einsatz des eigenen Vermögens
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