I.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Betriebsrat (Antragsteller) mitzubestimmen hat bei der Vergabe von Aufträgen durch die Arbeitgeberin (Antragsgegnerin) an Mitarbeiter des Betriebs.
Die Arbeitgeberin befasst sich mit der Herstellung und dem Vertrieb elektronischer Geräte und Zubehör für den Bergbau und für Industrieanlagen. Sie beschäftigt circa 180 Mitarbeiter.
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