Die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Antragsgegners vom 16. Oktober 2018 (ausgefertigt am 1. März 2019, Az. BA 27s/17) wird angeordnet. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Alle Beigeladenen haben jedoch für ihre eigenen Kosten selbst aufzukommen. Der Wert des Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
I.
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