SG Stade, vom 25.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 17 AS 542/06
Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei der Einstellung laufender Leistungen
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluß vom 16.01.2007 - Aktenzeichen L 13 AS 15/06 ER
DRsp Nr. 2007/3169
Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei der Einstellung laufender Leistungen
Es ist einstweiliger Rechtsschutz nach § 86b Abs. 1SGG und nicht nach Abs. 2 der Vorschrift zu gewähren, wenn im laufenden Bewilligungszeitraum laufende Leistungen vom Träger eingestellt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]