ArbG München, vom 02.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 2189/07
Annahmeverzug und Schadensersatz bei fehlerhafter Unterrichtung über Betriebsveräußerung
LAG München, Urteil vom 23.12.2008 - Aktenzeichen 9 Sa 827/07
DRsp Nr. 2009/17025
Annahmeverzug und Schadensersatz bei fehlerhafter Unterrichtung über Betriebsveräußerung
1. Bei einer fehlerhafter Unterrichtung über den Betriebsübergang ist das verzugsbegründende Angebot (§ 296BGB) der betroffenen Arbeitnehmerin gemäß § 162BGB entbehrlich, wenn die unterbliebene oder fehlerhafte Unterrichtung zur verspäteten Ausübung des Widerspruches und zum Unterlassen eines Angebotes geführt hat.2. In einem solchen Falle ist die Ursächlichkeit der treuwidrigen Handlung für den Bedingungseintritt von der Arbeitnehmerin darzulegen und zu beweisen; bei der Verletzung von Aufklärungspflichten kann eine Vermutung bestehen, dass sich die Geschädigte aufklärungsgerecht verhalten hätte.
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