Die Parteien streiten um Annahmeverzugslohnansprüche und die Rückzahlung eines Weihnachtsgeldes.
Die Klägerin war aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages (Bl. 3 f. d. A.) ab dem 11.12.2003 als Rechtsanwaltsfachangestellte in der Rechtsanwaltskanzlei des Beklagten zu einer monatlichen Bruttovergütung von 1.500,00 EUR tätig.
Am 23.12.2004 erhielt die Klägerin zusätzlich zu ihrem Gehalt von dem Beklagten persönlich eine Barzahlung in Höhe von 250,00 EUR.
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