Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger für den Zeitraum 21.01. bis 07.03.2003 der vertragsgemäße Lohn, dessen Höhe unter den Parteien unstreitig ist, aus Annahmeverzugsgesichtspunkten von der Beklagten gezahlt werden muss.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|