Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten über das Bestehen von Lohnansprüchen und eines Schadensersatzanspruches.
Die Klägerin ist seit dem 01.11.2001 bei der Beklagten angestellt. Gemäß Arbeitsvertrag beträgt ihr monatliches Gehalt 1.738,40 EURO brutto sowie vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 39,88 EURO.
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