1. Der Rechtsstreit ist durch Prozessvergleich gemäß Feststellungsbeschluss vom 27.04.2012 abgeschlossen.
2. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger stand seit dem 01.04.2000 in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin.
Das Arbeitsgericht Berlin hat festgestellt, dass dieses Arbeitsverhältnis durch eine Änderungskündigung der Beklagten vom 21.12.2010 nicht zum 30.04.2011 aufgelöst worden sei. Zugleich hat es die Beklagte verurteilt, den Kläger vorläufig weiterzubeschäftigen und zwei Abmahnungen vom 12.02. und 12.03.2010 aus seiner Personalakte zu entfernen.
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