LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 20.12.2000 - Aktenzeichen L 10 U 5144/99
DRsp Nr. 2006/23573
Anhörungen im Widerspruchsverfahren
Vor Bestätigung der Leistungsentziehung ist eine erneute Anhörung durchzuführen, wenn im Widerspruchsverfahren ein neues Gutachten eingeholt wird. Das gilt auch dann, wenn dieses Gutachten ein früheres im Ergebnis bestätigt hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]