Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 16. Juli 2014 (L 2 KR 9/14) Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt F, ..., zu gewähren, wird abgelehnt.
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Der Kläger beantragt Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Durchführung eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens.
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