BSG - Beschluss vom 10.02.2015
B 12 KR 10/14 BH
Normen:
SGG § 160 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LSG Saarland, vom 16.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 KR 9/14
SG Saarland, - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KR 116/13

Angriff der rechtlichen Würdigung des BerufungsgerichtsBehauptete inhaltliche Unrichtigkeit des Berufungsurteils

BSG, Beschluss vom 10.02.2015 - Aktenzeichen B 12 KR 10/14 BH

DRsp Nr. 2015/3724

Angriff der rechtlichen Würdigung des Berufungsgerichts Behauptete inhaltliche Unrichtigkeit des Berufungsurteils

1. Soweit sich ein Beschwerdeführer lediglich gegen die rechtliche Würdigung eines vorprozessualen Schreibens durch das LSG wendet, macht er im Kern seines Vorbringens nur die Unrichtigkeit der angefochtenen Entscheidung geltend. 2. Hierauf kann aber eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht gestützt werden, weil die Behauptung, das Berufungsurteil sei inhaltlich unrichtig, nicht zur Zulassung der Revision führen kann.

Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 16. Juli 2014 (L 2 KR 9/14) Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt F, ..., zu gewähren, wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2;

Gründe:

I

Der Kläger beantragt Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Durchführung eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens.