Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 08.07.2016 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung (weiterer) Vergütung sowie über die Gewährung von Urlaubsgeld.
Der Kläger war bei der Beklagten, die u.a. in privater Trägerschaft ein Gymnasium betreibt, als Lehrer für Sozialkunde/Geschichte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von zuletzt 3.652,00 EUR im Zeitraum 01.02.2011 - 30.09.2014 tätig.
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