Die unangemessene Dauer des beim Sozialgericht Karlsruhe unter dem Aktenzeichen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu drei Viertel und der Beklagte zu einem Viertel zu tragen.
Der Streitwert wird auf 2.395,52 € festgesetzt.
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