SG Berlin - Beschluß vom 20.12.2006 S 94 AS 11129/06 ER
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 3 ;
Angemessenheit der Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II, vorläufige Übernahme unangemessener Unterkunftskosten bei Auflösung einer Wohngemeinschaft
SG Berlin, Beschluß vom 20.12.2006 - Aktenzeichen S 94 AS 11129/06 ER
DRsp Nr. 2007/3176
Angemessenheit der Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II, vorläufige Übernahme unangemessener Unterkunftskosten bei Auflösung einer Wohngemeinschaft
Wenn nach Auszug des Mitbewohners gegen diesen ein Anspruch auf Zahlung eines Mietanteils besteht, so liegt selbst dann kein Anspruch auf vorläufige Übernahme der unangemessenen Unterkunftskosten vor, wenn der Anspruch wirtschaftlich nicht durchsetzbar ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]