LAG Thüringen - Urteil vom 20.04.2016
6 Sa 71/14
Normen:
BBiG § 17 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Gera, vom 10.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 61/13

Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

LAG Thüringen, Urteil vom 20.04.2016 - Aktenzeichen 6 Sa 71/14

DRsp Nr. 2017/3359

Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

1. Eine Ausbildungsvergütung, die 80% der einschlägigen tariflichen Ausbildungsvergütung unterschreitet, ist nicht angemessen i.S. von § 17 BBiG. 2. Eine niedrigere Ausbildungsvergütung kann ausnahmsweise angemessen sein, wenn der Ausbilder zusätzliche Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stellt, um Jugendlichen mit Zugangshindernissen zum Ausbildungsmarkt besondere Chancen zu eröffnen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Ausbildungsbetrieb vorträgt, warum der Auszubildende ohne seine Hilfe voraussichtlich keinen Ausbildungsplatz erhalten hätte oder besonderer Unterstützung und Förderung bedurfte.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 10.10.2013 - 3 Ca 61/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BBiG § 17 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung des Klägers.