Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. Mai 2018 wird als unzulässig verworfen.
Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Beschwerdeverfahren zu erstatten.
I
Im Streit sind höhere Leistungen nach dem Vierten Kapitel des (), insbesondere die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (KdU) im Zeitraum Juni 2010 bis Oktober 2011.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|