LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.04.1995
L 5 Ka 208/94
Normen:
BMV-Ä § 40 Abs. 1 ; MuRL; SGB V § 72 Abs. 2 § 82 Abs. 1 § 87 Abs. 2 § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 ;

Angemessene Vergütung für einen Vertragsarzt, Verbindlichkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.04.1995 - Aktenzeichen L 5 Ka 208/94

DRsp Nr. 2006/25436

Angemessene Vergütung für einen Vertragsarzt, Verbindlichkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

1. Für den Einzelnen erwächst aus dem Grundsatz der angemessenen Vergütung kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Vergütung für eine einzelne Leistung. Ein durchschnittlicher Arzt der Fachgruppe muß lediglich insgesamt ein gemessen an sonstigen akademischen Berufen durchschnittliches Einkommen erzielen können.