Die Beschwerden des Beteiligten zu 1 und der Beteiligten zu 4 gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen - vom 26. November 2021 werden verworfen.
Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 2 und des Beteiligten zu 3 wird die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen - vom 26. November 2021 aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 2 und des Beteiligten zu 3 werden zugelassen.
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