A.
Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei Verfahren, in denen Nachzahlungsansprüche gemäß §
1. Die Revision der Beklagten ... wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten der Revision.
3. Das Urteil ergeht unter dem Vorbehalt, daß das Bundesverfassungsgericht den § 1 Abs. 4 und den § 19 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 nicht mit Rückwirkung auf den Klagezeitraum (...) für unwirksam erklärt.
Insoweit wird das Verfahren ausgesetzt und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob die genannten Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Anmerkungen: Bethge, NJW 1973, 2100; Pestalozza, SAE 1973, 179
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