1. Das Hessische Landessozialgericht - 7. Senat - hat durch Beschluß vom 6. Februar 1961 ein Verfahren, das die Beteiligung eines leitenden Krankenhausarztes an der kassenärztlichen Versorgung betrifft, ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit des §
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