VGH Baden-Württemberg, vom 23.01.1961 - Vorinstanzaktenzeichen IV 121/60
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG - Verfassungsmäßigkeit von die Personalhoheit der Gemeinden berührenden Regelungen
BVerfG, Beschluß vom 26.11.1963 - Aktenzeichen 2 BvL 12/62
DRsp Nr. 1996/7627
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1GG - Verfassungsmäßigkeit von die Personalhoheit der Gemeinden berührenden Regelungen
»1. Der Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1GG an das Bundesverfassungsgericht steht nicht entgegen, daß das vorlegende Gericht zuvor die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts darüber eingeholt hat, ob eine landesgesetzliche Norm mit einer Vorschrift der Landesverfassung vereinbar ist, die einer Bestimmung des Grundgesetzes entspricht.2. Gesetzliche Regelungen, die die Personalhoheit der Gemeinden dadurch beeinträchtigen, daß sie die Gemeinden zur Übernahme von Bediensteten verpflichten, lassen den Kernbereich der gemeindlichen Selbstverwaltung unangetastet und sind mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar, wenn die Übernahmepflicht sich beschränkt auf Bedienstete, die Aufgaben wahrgenommen haben, die auf die Gemeinde übergegangen sind.«