LAG Baden-Württemberg, vom 13.11.1961 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa38/61
Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Beschäftigung im Zeitlohn
BAG, Urteil vom 20.02.1963 - Aktenzeichen 4 AZR 69/62
DRsp Nr. 2005/1874
Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Beschäftigung im Zeitlohn
»1. Auch bei sachlich-rechtlichen Revisionsangriffen ist eine sorgfältige, über ihren Umfang und Zweck keinen Zweifel lassende Begründung erforderlich. Dabei sind im einzelnen die Gründe darzulegen, die das angefochtene Urteil nach Meinung des Revisionsklägers als unrichtig erscheinen lassen.2. Ist tariflich bestimmt, daß regelmäßig im Akkord arbeitende Arbeitnehmer bei vorübergehender Beschäftigung im Zeitlohn ihren seitherigen persönlichen Durchschnittsverdienst erhalten, dann liegt eine vorübergehende Beschäftigung im Zeitlohn dann nicht vor, wenn die Zeitlohnarbeiten in nicht unbeachtlichem Umfang regelmäßig wiederkehren.«