Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. Juni 2011 - 4 Ca 1710/11 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.
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