LAG Hamm, vom 18.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 49/18
ArbG Dortmund, vom 05.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1985/17
Anforderungen an die Zulässigkeit vertraglich vereinbarter Rückzahlung von FortbildungskostenRegelungen des Arbeitsvertrages als Allgemeine GeschäftsbedingungenUnangemessene Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers
BAG, Urteil vom 11.12.2018 - Aktenzeichen 9 AZR 383/18
DRsp Nr. 2019/6823
Anforderungen an die Zulässigkeit vertraglich vereinbarter Rückzahlung von FortbildungskostenRegelungen des Arbeitsvertrages als Allgemeine GeschäftsbedingungenUnangemessene Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers
Verpflichtet eine vertragliche Rückzahlungsklausel den Arbeitnehmer dazu, die Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu erstatten, wenn er das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der in der Klausel vorgesehenen Bindungsdauer kündigt, weil er wegen eines ihm nicht im Sinne eines Verschuldens zuzurechnenden dauerhaften Wegfalls seiner medizinischen Tauglichkeit nicht mehr in der Lage ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, kann dies gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB verstoßen.Orientierungssätze:1. Einzelvertragliche Vereinbarungen, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu beteiligen hat, soweit er vor Ablauf bestimmter Fristen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, sind grundsätzlich zulässig. Zahlungsverpflichtungen des Arbeitnehmers, die an eine von diesem ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfen, können jedoch im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen (Rn. 24).
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