Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Limburg an der Lahn vom 07. Februar 2011 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis über den 30. November 2010 hinaus fortbesteht.
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