Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 23.5.2019 wird zurückgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens:
-bis zum 1.12.2020: bis zu 30.000 €,
-danach: bis 19.000 €
I.
1. 2. 3. 4. 1. 2.
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