LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 17.07.2012
10 Ta 1367/12
Normen:
ArbGG § 85 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
AnwBl 2012, 236
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 19.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BV 2751/12

Anforderungen an die Tenorierung der vorläufigen Vollstreckbarkeit vermögensrechtlicher Beschlüsse im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.07.2012 - Aktenzeichen 10 Ta 1367/12

DRsp Nr. 2012/17921

Anforderungen an die Tenorierung der vorläufigen Vollstreckbarkeit vermögensrechtlicher Beschlüsse im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

Die vorläufige Vollstreckbarkeit von vermögensrechtlichen Beschlüssen im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren besteht kraft Gesetzes. Eine entsprechende Tenorierung bedarf es nicht.

1. Die sofortige Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den die Erinnerung der Arbeitgeberin gegen die Erteilung einer Vollstreckungsklausel zurückweisenden Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. Juni 2012 - 8 BV 2751/12 - wird zurückgewiesen.

2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000,-- EUR festgesetzt.

3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 85 Abs. 1 S. 2;

Gründe: