1. Die sofortige Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den die Erinnerung der Arbeitgeberin gegen die Erteilung einer Vollstreckungsklausel zurückweisenden Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. Juni 2012 -
2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000,-- EUR festgesetzt.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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