Das Versäumnisurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2014 -14 Sa 479/14 - wird aufrechterhalten.
Die Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses über den 31. Dezember 2013 hinaus.
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