Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 27. März 2013 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das gesamte Verfahren zur Hälfte zu erstatten. Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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