Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. April 2013 werden verworfen.
Die Angeklagten haben die Kosten ihrer Rechtsmittel zu tragen.
I.
Das Amtsgericht Tiergarten hat die Angeklagten wegen (gewerbsmäßig begangenen) Betruges in zwei Fällen verurteilt. Die Berufungen der Angeklagten hat das Landgericht mit der Maßgabe verworfen, dass es die Angeklagten jeweils wegen Betruges und versuchten Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt hat, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Als Einzelstrafen hat das Landgericht jeweils sechs Monate Freiheitsstrafe festgesetzt.
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