GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 3 S. 1; AGG § 1; AGG § 3 Abs. 2; AGG § § 7 Abs. 1 Hs. 1; Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW EKD) bzw. der Diakonie Deutschland (AVR-DD) § 21a Abs. 1 Unterabs. 1 S. 1 und S. 3; Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW EKD) bzw. der Diakonie Deutschland (AVR-DD) § 21a Abs. 1 Unterabs. 2 S. 1; Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW EKD) bzw. der Diakonie Deutschland (AVR-DD) i.d.F. vom 01.01.2013 § 28b Abs. 6a; Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW EKD) bzw. der Diakonie Deutschland (AVR-DD) i.d.F. vom 01.07.2012 Anlage 8 Abschnitt A Abs. 4a; Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW EKD) bzw. der Diakonie Deutschland (AVR-DD) Abschnitt C; Ordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes der EKD i.d.F. vom 18.10.2011 § 10 Abs. 3 S. 2; Ordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes der EKD i.d.F. vom 18.10.2011 § 12; ZPO § 256 Abs. 1; ZPO § 308 Abs. 1; ZPO § 551 Abs. 3 S. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
AP BG § 611 Kirchendienst Nr. 80
AUR 2016, 519
BB 2016, 2740
EzA-SD 2016, 11
NZA-RR 2016, 627
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 19.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 570/14
ArbG Siegburg, vom 14.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 902/13
Anforderungen an die RevisionsbegründungDritter Weg und gerichtliche ÜberprüfbarkeitRechtscharakter von Niederschriften und Protokollnotizen zu bzw. in TarifverträgenAllgemeiner Gleichheitssatz gem. Art 3 Abs.1 GGDifferenzierende Betrachtung zum Bereitschaftsdienst
BAG, Urteil vom 04.08.2016 - Aktenzeichen 6 AZR 129/15
DRsp Nr. 2016/17548
Anforderungen an die RevisionsbegründungDritter Weg und gerichtliche ÜberprüfbarkeitRechtscharakter von Niederschriften und Protokollnotizen zu bzw. in TarifverträgenAllgemeiner Gleichheitssatz gem. Art 3 Abs.1 GGDifferenzierende Betrachtung zum Bereitschaftsdienst
Orientierungssätze:1. Beschäftigte im Rettungsdienst, auf deren Arbeitsverhältnisse die AVR-DW EKD Anwendung fanden, können für die Zeit vom 1. Juli 2012 bis zum 31. Dezember 2012 den Zuschlag für nächtlichen Bereitschaftsdienst nach Abschnitt A Abs. 4a der Anlage 8 AVR-DW EKD verlangen. Dies folgt aus der eindeutigen Verweisung in Abschnitt C der Anlage 8 AVR-DW EKD.2. Ein etwaig entgegenstehender Wille der Arbeitsrechtlichen Kommission ist unbeachtlich, da er in den bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Regelungen der AVR-DW EKD keinen Niederschlag gefunden hatte.3. Erläuterungen in Rundschreiben der Geschäftsführung der Arbeitsrechtlichen Kommission sind kein Bestandteil der Arbeitsvertragsrichtlinien. Sie können für sich genommen auch die Annahme eines Redaktionsversehens bei der Formulierung der Arbeitsvertragsrichtlinien nicht rechtfertigen. Ein Redaktionsversehen muss sich aus dem Gesamtzusammenhang der Arbeitsvertragsrichtlinien selbst ergeben.
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