Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Februar 2014 - 13 Sa 1040/13 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Differenzentgeltansprüche der Klägerin und in diesem Zusammenhang über die Anwendbarkeit von Tarifverträgen kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis.
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