FG Sachsen, vom 24.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2355/061326
Anforderungen an die Meldung eines Kindes als Arbeitsuchender
BFH, Urteil vom 26.07.2012 - Aktenzeichen VI R 98/10
DRsp Nr. 2012/20481
Anforderungen an die Meldung eines Kindes als Arbeitsuchender
Wird ein Kind nach Ende der Berufsausbildung arbeitslos und teilt es dies im Rahmen des Antrags auf Bezug von Leistungen nach dem SGB II der dafür zuständigen Stelle mit, ist gleichzeitig eine Meldung als Arbeitsuchender i.S. des § 122SGB III anzunehmen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 78/08, BFH/NV 2012, 204).