Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 25.01.2018 - S
Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt.
III.Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und RA B., A-Stadt, beigeordnet.
I.
Streitig ist der Umfang der vom Beklagten zu tragenden Kosten eines Widerspruchsverfahrens.
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