Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 5. Mai 2015 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von 50.
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