1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 05.07.2017 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Betriebsrates auf Einsichtnahme in die Bruttolohn- und Gehaltslisten in nicht anonymisierter Form.
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