1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Mai 2014 - 6 Sa 1281/13 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Fakturierung der vom Kläger im Wachdienst an Wochenenden und Feiertagen geleisteten Arbeitsstunden.
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