LAG Bremen - Urteil vom 23.02.2016
1 Sa 55/15
Normen:
WissZeitVG § 2 Abs. 4 S. 1; WissZeitVG § 2 Abs. 1 S. 3; WissZeitVG § 1 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Bremen-Bremerhaven, vom 03.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 4042/14

Anforderungen an die Erfüllung des Zitiergebots bei Vereinbarung einer Befristung nach dem WissZeitVGVoraussetzungen der Verlängerungsmöglichkeit der Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren

LAG Bremen, Urteil vom 23.02.2016 - Aktenzeichen 1 Sa 55/15

DRsp Nr. 2017/5398

Anforderungen an die Erfüllung des Zitiergebots bei Vereinbarung einer Befristung nach dem WissZeitVG Voraussetzungen der Verlängerungsmöglichkeit der Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren

1. Ein allgemeiner Hinweis auf das WissZeitVG im Arbeitsvertrag ist zur Erfüllung des Zitiergebots gem. § 2 Abs. 4 S. 1 WissZeitVG ausreichend. 2. Für die Verlängerungsmöglichkeit nach § 2 Abs. 1 S. 3 WissZeitVG bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um 2 Jahre kommt es nicht darauf an, ob es sich um ein eigenes Kind des befristet Beschäftigten handelt. Voraussetzung ist nur, dass es im Haushalt der Wissenschaftlerin bzw. des Wissenschaftlers lebt, also betreut wird. Ob dieser diesem das Sorgerecht zugesteht, ist nicht entscheidend, sodass auch Pflegekinder von der gesetzlichen Regelung erfasst werden. Die gilt jedenfalls im Falle der Adoption.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Br. - Bremerhaven vom 3. März 2015 - 4 Ca 4042/14 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

WissZeitVG § 2 Abs. 4 S. 1; WissZeitVG § 2 Abs. 1 S. 3; WissZeitVG § 1 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristung.