Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 03.08.2016 -
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin zu 7%, der Beklagte zu 93 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten u. a. um die Rechtswirksamkeit einer fristlosen Kündigung sowie im Wege der Widerklage um Schadensersatzansprüche des Beklagten.
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