Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Gießen vom 13.08.2021 - Aktenzeichen:
Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu je ½ zu tragen.
Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu € 40.000,- festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung des Kaufs eines Kraftfahrzeugs.
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