Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 17.07.2019 - Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten um die Erteilung eines Arbeitszeugnisses sowie darüber, ob dem Kläger gegenüber dem Beklagten noch Zahlungsansprüche zustehen.
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