Auf die Beschwerde der Antragstellerinnen wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 29. September 2011 - 19 BV 267/11 - zum Teil abgeändert:
Es wird festgestellt, dass die Zustimmung des Beteiligten zu 2) zu der Versetzung des Arbeitnehmers A auf die Position als Business Manager im Arbeitsbereich Client Adoption als erteilt gilt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über eine Versetzung.
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